MUSTERVERTRAG

Mustervertrag für 60 Minuten(Tarife stand 01.10.2024)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Die Erteilung eines Unterrichts oder Abschluss eines Vertrages/Abonnement basiert auf diesen AGB.

1. Vertragsparteien

Der Unterricht wird zwischen dem/der Unterrichtenden und dem/der Unterrichteten vereinbart. Bei minderjährigen Schülern tritt der gesetzliche Vertreter als Vertragspartner auf.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Unterrichtende verpflichtet sich, Klavierunterricht für den/die Unterrichteten zu erteilen.

2.2 Die Dauer und Häufigkeit des Unterrichts wird individuell vereinbart. Der Unterricht findet 1.Mal wöchentlich statt.

3. Vergütung/Honorar

3.1 An gesetzlichen Feiertagen und während der Schulferien des jeweiligen Bundeslandes kann der Unterricht ausgesetzt werden. Diese unterrichtsfreien Tage werden im Jahres- oder Monatshonorar berücksichtigt.

3.2 Das Unterrichtshonorar wird nach Vereinbarung entweder monatlich, jährlich oder pro Unterrichtseinheit berechnet.

3.3 Erhält der/die Unterrichtete/r weniger als 36 Unterrichtseinheiten, werden die nicht erteilten, aber bezahlten Unterrichtseinheiten von dem Unterrichtenden nachgeholt.

3.4 Die Preise sind wie folgt:

  • 30 Minuten: 120 €/Monat

  • 45 Minuten: 165 €/Monat

  • 60 Minuten: 195 €/Monat

  • Einzelunterricht oder Probeunterricht a 30 Minuten: 45 €

  • Einzelunterricht oder Probeunterricht a 45 Minuten: 60 €

  • Einzelunterricht oder Probeunterricht a 60 Minuten: 70 €

  • Unterrichtskarte 10 x 30 Minuten: 400 €

  • Unterrichtskarte 10 x 45 Minuten: 550 €

  • Unterrichtskarte 10 x 60 Minuten: 650 €

4. Laufzeit und Kündigung

4.1 Der Unterricht beginnt mit der Anmeldung zum Abonnement, mit der Unterzeichnung des Vertrags oder Aktivierung der Unterrichtskarte (erste Unterrichtsstunde) und läuft weiter, bis alle vereinbarten Unterrichtseinheiten geleistet wurden.

4.2 Das vertraglich vereinbarte Unterrichtsverhältnis kann von September bis April zum Ende des Monats unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden, ab dem Monat Mai verbleibt eine Kündigungsfrist bis zum 31. August.

4.3 Sollte der laufende Vertrag vorzeitig gekündigt werden, erfolgt eine Endabrechnung, bei der die tatsächlich stattgefundenen Unterrichtseinheiten nach dem Tarif für Einzelstunden berechnet werden. Die Differenz zum bereits gezahlten Betrag wird dem/der Unterrichteten in Rechnung gestellt.

4.4 Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Unterrichtsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

4.5 Jede Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen.

4.6 Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine der beiden Parteien den Vertrag fristgerecht schriftlich kündigt.

4.7 Die Aktivierung der 10-er-Karte erfolgt mit der Durchführung der ersten Unterrichtsstunde. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Laufzeit der Karte. Die Karte ist daraufhin für einen Zeitraum von 4 Monaten gültig, innerhalb dessen die restlichen Unterrichtseinheiten in Anspruch genommen werden müssen. 10-er-Karten, die von April bis Juni erworben werden, sind aufgrund der sommerlichen Schulferien innerhalb von 5 Monaten gültig.

4.8 Die 10-er-Karten sind personengebunden und nicht übertragbar.

5. Zahlungsmodalitäten

5.1 Die Zahlung des Unterrichtshonorars bei laufenden Verträgen erfolgt vorzugsweise bargeldlos und ist bis spätestens zum 3. des Monats vor der ersten Unterrichtseinheit zu entrichten.

5.2 Für den Fall des Verzuges werden Verzugszinsen von 5 % über dem am 1. des entsprechenden Monats geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank sowie Ersatz des sonstigen Verzugsschadens erhoben; dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner/die Vertragspartnerin einen geringeren Schaden nachweist. Darüber hinaus werden Mahnkosten in Höhe von 5 € erhoben. Sollte die monatliche Gebühr nach der ersten Mahnung innerhalb des in der Mahnung angegebenen Zeitraums nicht beglichen werden, wird zusätzlich eine Gebühr von 30 € erhoben.

5.3 Wird eine Erhöhung der Entgelte unumgänglich, erlangt die diesbezügliche Mitteilung des Unterrichtenden nach einer schriftlichen Bekanntgabe, Wirksamkeit. Die Erhöhung muss unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten erklärt werden. Ist der/die Unterrichtete mit der Erhöhung nicht einverstanden, kann sie/er den Unterrichtsvertrag schriftlich unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.

5.4 Die Zahlung der 10er-Karte erfolgt vorab in einer Summe. Nach Eingang der Zahlung wird die Karte aktiviert und ist zur Nutzung bereit.

6. Unterrichtsort

6.1 Der Unterricht findet in den Räumlichkeiten in der Martin-Luther-Straße 78, 10825 Berlin, statt.

6.2 Bei Unterricht außerhalb der Räumlichkeiten des Unterrichtenden kann eine Fahrkostenentschädigung vereinbart werden.

7. Unterrichtsausfall

7.1 Wegen Verhinderung des Unterrichtenden ausfallende Unterrichtsstunden sind zu vergüten und werden nachgeholt.

7.2 Für vom Unterrichteten abgesagte oder versäumte Unterrichtsstunden ist die/der Unterrichtende nicht nachleistungspflichtig (§ 615 BGB), die anteilige Vergütung hierfür kann vom Honorar nicht abgezogen werden.

7.3 Vom Unterrichteten mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Unterrichtsbeginn abgesagte Stunden sind zu vergüten und werden auf Wunsch des/der Unterrichteten mit Zustimmung der Lehrkraft nachgeholt. Vom Unterrichteten weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Unterrichtstermin abgesagte Stunden verfallen bei gleichzeitiger Vergütung der Lehrkraft.

7.4 Aufgrund Erkrankung den Unterrichtenden und / oder des/der Unterrichteten ausfallende Unterrichtsstunden sind bei Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu vergüten und werden nach Genesung nachgeholt. Die Verpflichtung zur Honorarzahlung endet, wenn für einen durchgehenden Zeitraum von 6 Wochen krankheitsbedingt kein Unterricht erteilt werden kann. Sie beginnt wieder in dem Monat, in dem der Unterricht wieder aufgenommen wird.

7.5 Die/der Unterrichtete/r verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn er/sie so krank ist, dass für den Unterrichtenden eine unmittelbare Ansteckungsfahr besteht.

8. Mitteilungspflichten

Der/Die Unterrichtete ist verpflichtet, alle relevanten Änderungen (z.B. Namensänderungen, Adressänderungen) dem Unterrichtenden zeitnah mitzuteilen.

9. Probezeit

Es wird eine Probezeit von einem Monat, beginnend mit der ersten Unterrichtsstunde, vereinbart. In dieser Probezeit kann der Unterricht fristlos gekündigt werden. Sollte der Vertrag nach dem Probemonat gekündigt werden, erfolgt die Abrechnung auf Basis des Einzelpreises für die tatsächlich stattgefundenen Unterrichtseinheiten. Die Differenz zum bereits gezahlten Betrag wird dem/der Unterrichteten in Rechnung gestellt.

10. Pflichten

10.1 Der Unterrichtende verpflichtet sich, den Unterricht sachgemäß durchzuführen.

10.2 Der/Die Unterrichtete verpflichtet sich, den Unterricht regelmäßig zu besuchen und zu Hause zu üben.

11. Datenschutz

11.1 Für die Vertragsabwicklung und die Überwachung des Zahlungseingangs werden folgende Daten gespeichert: Name, Vorname, Adresse, Telefon, E-Mail, Geburtsdatum, Geschlecht, je nach Zahlungsart die Bankverbindung.

11.2 Die gespeicherten Daten sind nach den Bestimmungen über die Aufbewahrung von Unterlagen und Informationen des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Landes Berlin 6 Jahre aufzubewahren. Sie werden spätestens 2 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem der Unterrichtsvertrag endet, archiviert und nach weiteren 4 Jahren gelöscht.

11.3 Die Einwilligung zur Datenspeicherung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Die bereits erhobenen Daten werden jedoch bis zu den in dieser Erklärung genannten Fristen verarbeitet.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

13. Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.